Wir prüfen gem. den UVV-Vorschriften Ihre Arbeitsbühnen.
Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift(UVV) gewerblich genutzte Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren.
Wir führen kompetent und kostengünstig Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihren Arbeitsbühnen aus.